Gebühren und Preise

Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arzt Ihnen die richtige Verordnung (Nr.13) ausstellt und diese auch formal richtig ausfüllt!

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten, sollte Ihre erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen erfolgen. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Erstbehandlung erfolgt, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine neue Heilmittelverordnung mit aktuellem Datum!

Eine Praxisgebühr, welche Sie auch bei ihrem Arzt entrichten müssen, heißt bei uns Therapeuten Verordnungsgebühr. Diese Verordnungsgebühr muss pro Heilmittelverordnung einmal bezahlt werden. Bei Vorlage eines Befreiungsausweises entfällt für Sie die Zuzahlung.

Beispiel: Wenn Sie auf Ihrer Heilmittelverordnung "1x podologische Komplexbehandlung" verschrieben bekommen, müssen Sie 10 € Verordnungsgebühr zzgl. 10% Rezeptgebühranteil bezahlen.

Für Selbstzahler bzw. Privatpatienten werden alle Preise entsprechend der individuellen Leistung berechnet (ab 35,00 €).

Gutscheine stellen wir auf Anfrage aus.